Stammaktien
In Kürze
Stammaktien verleihen ihrem Inhaber die gesetzlich vorgesehenen Mitgliedschafts- und Vermögensrechte. Sie bilden die reguläre Beteiligungsform an einer Aktiengesellschaft.
Definition
Stammaktien ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Aktien, die ihrem Inhaber die vollständigen gesetzlichen Aktionärsrechte vermitteln. Stammaktien liegen vor, wenn Stimmrecht, Teilnahme an der Hauptversammlung und Dividendenanspruch uneingeschränkt bestehen. Voraussetzung ist die Ausgabe durch eine Aktiengesellschaft nach den Vorgaben des Aktienrechts. Der Inhaber kann seine Rechte abhängig vom Beteiligungsumfang an der Willensbildung der Gesellschaft ausüben. Stammaktien begründen insbesondere Mitwirkungsrechte, Vermögensrechte und Informationsrechte gegenüber den Organen der Gesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz, insbesondere § 12 Aktiengesetz (AktG). Stammaktien begründen keinen Vorrang gegenüber Gläubigern im Insolvenz- oder Liquidationsfall. Sie sind von Vorzugsaktien abzugrenzen, da diese regelmäßig kein oder eingeschränktes Stimmrecht gewähren. In der Praxis stellen Stammaktien die standardisierte Beteiligungsform für Aktionäre börsennotierter und nicht börsennotierter Gesellschaften dar.