Storno
In Kürze
Storno bezeichnet die buchhalterische Rückgängigmachung eines bereits erfassten Geschäftsvorgangs. Es erfolgt durch eine formal dokumentierte Gegenbuchung.
Definition
Storno ist ein handelsrechtlicher Begriff des Rechnungswesens. Storno bezeichnet die Aufhebung einer wirksam vorgenommenen Buchung durch eine inhaltlich entgegengesetzte Buchung. Storno liegt vor, wenn ein fehlerhafter oder gegenstandslos gewordener Buchungsvorgang nicht gelöscht, sondern rechnerisch neutralisiert wird. Voraussetzung ist, dass die ursprüngliche Buchung ordnungsgemäß dokumentiert und buchhalterisch erfasst wurde. Die Korrektur erfolgt durch eine Gegenbuchung mit umgekehrtem Vorzeichen auf denselben Konten. Maßgeblich ist § 239 Absatz 3 Handelsgesetzbuch (HGB), der das Radierverbot und die Nachvollziehbarkeit von Buchungen regelt. Storno begründet keinen Rücktritt von einem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Es ist von der bloßen Korrektur nicht verbuchter Geschäftsvorfälle abzugrenzen. In der Praxis dient Storno der Wahrung von Bilanzklarheit, Nachprüfbarkeit und ordnungsgemäßer Buchführung.