Tariflohn
In Kürze
Tariflohn bezeichnet ein kollektiv vereinbartes Arbeitsentgelt auf Grundlage eines Tarifvertrags. Er legt verbindliche Mindestentgelte für bestimmte Arbeitnehmergruppen fest.
Definition
Tariflohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Tariflohn bezeichnet das in einem Tarifvertrag verbindlich festgelegte Arbeitsentgelt für einen bestimmten persönlichen Geltungsbereich. Er bestimmt Mindestvergütungen, die für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse zwingend und unmittelbar gelten. Tariflohn liegt vor, wenn Entgelthöhen oder Entgeltgruppen kollektivrechtlich normativ festgesetzt sind. Voraussetzung ist das Bestehen eines wirksamen Tarifvertrags zwischen tariffähigen Tarifvertragsparteien. Die normative Wirkung ergibt sich aus § 4 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz (TVG). Tariflohn begründet keine Pflicht zur Zahlung eines darüberhinausgehenden individuellen Arbeitsentgelts. Er ist vom gesetzlichen Mindestlohn abzugrenzen, der staatlich festgesetzt und branchenunabhängig gilt. In der Praxis bildet Tariflohn die maßgebliche Grundlage für Entgeltabrechnung und Entgeltstrukturen in tarifgebundenen Betrieben.