Transaktionskosten
In Kürze
Transaktionskosten sind alle Kosten, die bei der Durchführung wirtschaftlicher Austauschvorgänge entstehen. Sie fallen unabhängig von der eigentlichen Leistungserstellung an.
Definition
Transaktionskosten ist ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff. Er bezeichnet sämtliche Aufwendungen, die bei Anbahnung, Vereinbarung, Durchführung und Kontrolle eines wirtschaftlichen Austauschs entstehen. Transaktionskosten liegen vor, wenn Nutzungs- oder Eigentumsrechte zwischen Wirtschaftssubjekten übertragen werden. Sie entstehen unabhängig davon, ob der Austausch entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Inhaltlich umfassen sie Informations-, Verhandlungs-, Abwicklungs-, Kontroll- und Anpassungsaufwendungen. Maßgeblich ist, dass die Kosten nicht der Herstellung eines Wirtschaftsgutes dienen. Transaktionskosten können vor oder nach Abschluss eines Austauschvorgangs anfallen. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen zivil-, handels- oder steuerrechtlichen Regelungen. Transaktionskosten begründen keinen eigenständigen Zahlungsanspruch gegenüber dem Vertragspartner. Sie sind von Produktionskosten abzugrenzen, die unmittelbar der Leistungserstellung dienen. Transaktionskosten sind in der Praxis relevant für Vertragsgestaltung, Organisationsentscheidungen und wirtschaftliche Effizienzanalysen.