Umsatzsteuerverprobung
In Kürze
Die Umsatzsteuerverprobung dient der formalen Kontrolle umsatzsteuerlicher Buchführungsdaten. Sie vergleicht deklarierte Steuerbeträge mit Abschlusswerten zur Plausibilitätsprüfung.
Definition
Die Umsatzsteuerverprobung ist ein steuerrechtliches Instrument. Sie beschreibt den rechnerischen Abgleich erklärter Umsatzsteuerwerte mit den umsatzbezogenen Daten des Jahresabschlusses. Die Umsatzsteuerverprobung liegt vor, wenn steuerpflichtige Umsätze und Vorsteuerbeträge systematisch nach Steuersätzen erfasst und gegenübergestellt sind. Grundlage sind die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung sowie die zugrunde liegende Finanzbuchhaltung. Die Umsatzsteuerverprobung ist funktional im Rahmen der Außenprüfung nach der Abgabenordnung (AO), insbesondere § 193 AO, verankert. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Umsatzsteuerverprobung besteht nicht. Abzugrenzen ist die Umsatzsteuerverprobung von der materiell-rechtlichen Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörde. In der Praxis ermöglicht die Umsatzsteuerverprobung eine frühzeitige Identifikation buchhalterischer Abweichungen vor Abschluss oder Prüfung.