Versetzungsklausel
In Kürze
Versetzungsklausel regelt das arbeitsvertragliche Recht des Arbeitgebers zur einseitigen Zuweisung anderer Arbeitsbedingungen. Sie erweitert das Direktionsrecht innerhalb vertraglicher und gesetzlicher Grenzen.
Definition
Versetzungsklausel ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur vertraglichen Ausgestaltung des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Versetzungsklausel bezeichnet eine arbeitsvertragliche Regelung, die dem Arbeitgeber erlaubt, Inhalt, Ort oder Organisation der Arbeitsleistung einseitig zu verändern. Tatbestandlich ist festgelegt, dass die Klausel Bestandteil des Arbeitsvertrags ist und auf zukünftige Versetzungen gerichtet wirkt. Sie erfasst insbesondere Änderungen des Arbeitsorts, des Aufgabenbereichs oder der betrieblichen Zuordnung des Arbeitnehmers. Die Versetzungsklausel unterliegt als Allgemeine Geschäftsbedingung der Inhaltskontrolle nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Maßgeblich ist dabei, ob die Regelung transparent ist und den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt. Eine wirksame Versetzungsklausel erweitert nur den durch Vertrag und Gesetz eröffneten Handlungsspielraum. Die Versetzungsklausel begründet kein schrankenloses Versetzungsrecht des Arbeitgebers. Von der Versetzungsklausel abzugrenzen ist die individualvertraglich vereinbarte Änderung einzelner Arbeitsbedingungen. In der Praxis bestimmt die Versetzungsklausel den rechtlichen Rahmen arbeitgeberseitiger Personaldispositionen.