Vertrauensvolle Zusammenarbeit
In Kürze
Vertrauensvolle Zusammenarbeit beschreibt eine verbindliche Verhaltensnorm zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie verpflichtet beide Seiten zu einem kooperativen Umgang im betrieblichen Alltag.
Definition
Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der Betriebsverfassung mit normativer Bindungswirkung. Er bezeichnet die rechtlich verpflichtende Kooperationsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben. Die Vertrauensvolle Zusammenarbeit verlangt ein fortdauerndes Verhalten nach Maßstäben von Offenheit, Fairness und gegenseitiger Rücksichtnahme. Voraussetzung ist das Bestehen eines Betriebsrats und die Ausübung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte oder Pflichten. Beide Betriebspartner haben ihre Handlungen am Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs auszurichten. Die Pflicht wirkt als Generalklausel auf Inhalt, Auslegung und Grenzen sämtlicher Beteiligungsrechte ein. Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als unmittelbar geltendes Gesetzesrecht. Eine Verpflichtung zur Aufgabe bestehender Interessengegensätze wird durch Vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht begründet. Abzugrenzen ist der Begriff von einer einseitigen Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Vertrauensvolle Zusammenarbeit besitzt praktische Bedeutung für Informationspflichten, Mitbestimmungsverfahren und den laufenden betrieblichen Dialog.