Vollstreckung
In Kürze
Vollstreckung beschreibt die staatliche Durchsetzung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen. Sie dient der Erzwingung titulierten Leistungsinhalts ohne materielle Neubewertung.
Definition
Vollstreckung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur staatlichen Durchsetzung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen mittels gesetzlich geregelter Zwangsmittel. Sie dient der Realisierung titulierten Leistungsinhalts aus Urteilen oder gerichtlichen Vergleichen gegenüber Verpflichteten. Voraussetzung der Vollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel sowie die Bestimmbarkeit von Inhalt und Umfang. Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG ermöglicht § 62 Absatz 1 und Absatz 2 ArbGG die Vollstreckung auch vor Rechtskraft. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einleitung besteht nicht und entsteht auch nicht automatisch durch gerichtliche Entscheidungen. Sie ist von der Verwaltungsvollstreckung abzugrenzen, die hoheitliche Verwaltungsakte außerhalb arbeitsgerichtlicher Titel durchsetzt. In der Praxis sichert die Vollstreckung die effektive Durchsetzung arbeitsgerichtlicher Leistungsansprüche im Individualarbeitsverhältnis.