Zahlungsverzug
In Kürze
Zahlungsverzug bezeichnet die nicht fristgerechte Zahlung fälliger Arbeitsvergütung durch den Arbeitgeber. Er entsteht automatisch mit Ablauf des festgelegten Zahlungstermins.
Definition
Zahlungsverzug ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Einordnung verspäteter oder ausbleibender Entgeltleistungen im bestehenden Arbeitsverhältnis. Er beschreibt den Zustand, dass geschuldete Vergütung bei Eintritt der Fälligkeit nicht bewirkt ist. Zahlungsverzug liegt vor, wenn die Entgeltforderung fällig ist und der Arbeitgeber nicht rechtzeitig leistet. Die Fälligkeit ist bestimmt, sobald die Arbeitsleistung erbracht oder ein gleichwertiger Vergütungsanspruch entstanden ist. Für den Zahlungsverzug gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere § 286 BGB sowie § 614 BGB zur Entgeltfälligkeit. Eine vorherige Mahnung ist nicht erforderlich, sofern der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt ist. Er ist vom bloßen Lohnrückstand abzugrenzen, der lediglich den tatsächlichen Zahlungsrückstand bezeichnet. Zahlungsverzug ist praxisrelevant für Ansprüche auf Verzugszinsen, Zurückbehaltungsrechte und außerordentliche Beendigungstatbestände des Arbeitnehmers.