Zessionar
In Kürze
Der Zessionar ist der neue Gläubiger einer übertragenen Forderung. Er tritt an die Stelle des bisherigen Forderungsinhabers.
Definition
Zessionar ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Person, auf die eine bestehende Forderung wirksam übertragen wird. Der Zessionar wird durch Abtretung neuer Gläubiger und erlangt die rechtliche Stellung aus der Forderung. Voraussetzung ist eine wirksame Abtretung einer bestimmbaren und übertragbaren Forderung durch den bisherigen Gläubiger. Weiterhin darf kein gesetzliches oder vertragliches Abtretungsverbot entgegenstehen und die Forderung muss bestehen. Rechtsgrundlage sind die Vorschriften der §§ 398 bis 413 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Mit dem Forderungsübergang erwirbt der Zessionar sämtliche Nebenrechte, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch ohne wirksame Forderung oder ohne rechtmäßige Abtretung. Er ist vom Zedenten abgegrenzt, da dieser die Forderung überträgt und nicht erwirbt. Der Zessionar ist in der Praxis relevant für Forderungsverkehr, Sicherungsgeschäfte und die Durchsetzung übertragener Ansprüche.