Banken
In Kürze
Banken sind Unternehmen, die Bankgeschäfte im Kredit-, Zahlungs- und Kapitalverkehr ausführen. Maßgeblich ist die rechtliche Einordnung nach Umfang und Art der betriebenen Geschäfte.
Definition
Banken ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Banken bezeichnet Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in kaufmännischem Umfang Bankgeschäfte als Haupttätigkeit betreiben. Banken liegen vor, wenn dauerhaft Einlagen-, Kredit- oder Zahlungsverkehrsgeschäfte organisatorisch und planmäßig ausgeführt sind. Voraussetzung ist ein Geschäftsbetrieb, dessen Umfang eine kaufmännische Einrichtung objektiv erfordert. Rechtsgrundlage ist § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), der den rechtlichen Bankenbegriff verbindlich bestimmt. Banken im Sinne des KWG erfassen ausschließlich Institute, die unter staatlicher Finanzaufsicht stehen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung oder Begründung von Banken besteht nicht. Banken sind von sonstigen Finanzdienstleistern abzugrenzen, die keine erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte im Sinne des KWG erbringen. Banken besitzen praktische Relevanz für Arbeitsverhältnisse durch ihre Rolle als regulierte Arbeitgeber im Finanzsektor.