Bankgeschäfte
In Kürze
Bankgeschäfte bezeichnen typisierte wirtschaftliche Leistungen von Kreditinstituten im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit. Sie strukturieren standardisierte Vertragsbeziehungen zwischen Bank und Kunde im laufenden Geschäftsverkehr.
Definition
Bankgeschäfte ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Bankgeschäfte umfassen rechtlich typisierte Tätigkeiten von Kreditinstituten zur Annahme, Verwaltung oder Verwendung fremder Vermögenswerte. Der Begriff erfasst Einlagen-, Kredit-, Zahlungs-, Depot-, Garantie- und vergleichbare Geschäfte mit Kunden. Bankgeschäfte liegen vor, wenn Leistungen planmäßig, entgeltlich und im Rahmen eines bankbetrieblichen Organisationszusammenhangs erbracht werden. Die Zuordnung richtet sich nach objektiven Merkmalen der Leistung, nicht nach der Bezeichnung im Vertrag. Maßgeblich ist die Einordnung nach § 1 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sowie ergänzend nach § 675f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Vertragsbedingungen zu Bankgeschäfte unterliegen der Inhaltskontrolle nach allgemeinen zivilrechtlichen Maßstäben. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung bestimmter Bankgeschäfte gegenüber einzelnen Kunden besteht nicht. Abzugrenzen sind Bankgeschäfte von bloßen banknahen Dienstleistungen ohne eigenständige Finanzfunktion. In der Praxis bestimmen Bankgeschäfte den rechtlichen Rahmen für standardisierte Bankverträge und deren gerichtliche Überprüfung.