Barkredit
In Kürze
Der Barkredit bezeichnet eine besondere Form der Kreditgewährung mit kurzfristiger Auszahlung. Er ist auf geringe Beträge und standardisierte Vertragsabläufe ausgerichtet.
Definition
Barkredit ist ein zivilrechtliches Instrument. Barkredit bezeichnet ein Darlehen, das zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung ohne Zweckbindung gewährt wird. Der Begriff umfasst Kredite mit geringer Laufzeit und begrenzter Kreditsumme im Massengeschäft. Barkredit liegt vor, wenn ein Geldbetrag zur Rückzahlung mit Zinsen überlassen ist. Die Auszahlung erfolgt bar oder funktional gleichwertig durch unmittelbare Kontogutschrift. Voraussetzung ist ein wirksamer Darlehensvertrag mit festgelegten Rückzahlungsmodalitäten. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Barkredit setzt keine dinglichen Sicherheiten oder langfristige Bonitätsprüfung voraus. Der Begriff begründet keine besondere Kreditform außerhalb des allgemeinen Darlehensrechts. Abzugrenzen ist Barkredit von revolvierenden Kreditlinien wie dem Dispositionskredit. In der Praxis dient Barkredit der schnellen Überbrückung kurzfristiger finanzieller Bedarfe im standardisierten Verbraucherkreditgeschäft.