Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
In Kürze
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen. Es verpflichtet private Wirtschaftsakteure zur Einhaltung definierter Zugänglichkeitsstandards.
Definition
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Instrument mit marktrechtlicher Ausrichtung. Es normiert verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgewählter Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt, wenn gesetzlich erfasste Produkte oder Dienstleistungen auf dem Markt bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass Hersteller, Händler oder Dienstleistungserbringer unter den persönlichen Anwendungsbereich fallen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz begründet keinen individuellen arbeitsrechtlichen Anspruch von Beschäftigten gegen Arbeitgeber. Abzugrenzen ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz von der arbeitsplatzbezogenen Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. In der Praxis beeinflusst das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mittelbar betriebliche Abläufe bei der Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel.