Abschreibung
In Kürze
Abschreibung erfasst den planmäßigen oder außerplanmäßigen Wertverzehr betrieblicher Vermögensgegenstände. Sie mindert den Buchwert und wirkt sich erfolgswirksam aus.
Definition
Abschreibung ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet die rechnerische Erfassung des Wertverzehrs von Vermögensgegenständen über deren Nutzungsdauer. Die Abschreibung bildet den zeitlich verursachten Werteverlust durch Nutzung, Alterung oder außergewöhnliche Umstände ab. Sie liegt vor, wenn Anschaffungs- oder Herstellungskosten periodengerecht als Aufwand verteilt werden. Die Abschreibung betrifft regelmäßig abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit begrenzter Nutzungsdauer. Rechtsgrundlagen sind § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie § 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Abschreibung begründet keinen Zahlungsabfluss, sondern stellt einen nicht liquiditätswirksamen Aufwand dar. Von der Zuschreibung ist die Abschreibung abzugrenzen, da diese eine nachträgliche Werterhöhung abbildet. In der Praxis beeinflusst sie die Gewinnermittlung, die Bilanzansätze und die steuerliche Bemessungsgrundlage von Unternehmen.