Berufsbildungsgesetz (BBiG)
In Kürze
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die betriebliche Berufsausbildung in Deutschland einheitlich. Es bestimmt Rahmen, Inhalte und Mindeststandards für Ausbildungsverhältnisse.
Definition
Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es normiert bundesweit verbindliche Grundlagen der betrieblichen Berufsausbildung einschließlich Vorbereitung, Fortbildung und Umschulung. Der Regelungsgegenstand umfasst Struktur, Ziel und Durchführung staatlich anerkannter Ausbildungsberufe. Tatbestandlich erfasst sind Ausbildungsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Berufsausbildungsvertrag beruhen. Voraussetzung ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit in einem geordneten Ausbildungsgang. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmt Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden abschließend. Es regelt insbesondere Vergütung, Ausbildungszeit, Probezeit, Kündigung und Nachweispflichten verbindlich. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 BBiG. Ergänzend enthält § 10 BBiG Vorgaben zum Abschluss des Berufsausbildungsvertrages. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) begründet keinen Anspruch auf Begründung eines Ausbildungsverhältnisses. Es ist von hochschulischer oder öffentlich-rechtlicher Berufsbildung systematisch abzugrenzen. In der Praxis bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) den rechtlichen Referenzrahmen für Ausbildungsverhältnisse im dualen System.