Absolute Mehrheit
In Kürze
Absolute Mehrheit verlangt mehr als die Hälfte aller Stimmen eines Betriebsrats. Sie entscheidet über die Wirksamkeit bestimmter gesetzlich geregelter Beschlüsse.
Definition
Absolute Mehrheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für qualifizierte Mehrheitsanforderungen bei innerbetrieblichen Beschlussfassungen. Sie bezeichnet die Zustimmung von mehr als der Hälfte aller Mitglieder eines Betriebsrats. Absolute Mehrheit liegt vor, wenn die erforderliche Stimmenzahl anhand der gesetzlichen Mitgliederzahl festgelegt ist. Rechtsgrundlage ist § 33 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG für ausdrücklich bestimmte Beschlussgegenstände. Absolute Mehrheit erfordert keine Berücksichtigung der Zahl anwesender Mitglieder bei bestehender Beschlussfähigkeit. Sie ist von der einfachen Mehrheit abzugrenzen, die nur abgegebene Stimmen berücksichtigt. Absolute Mehrheit bestimmt in der Praxis die Wirksamkeit besonderer Beschlüsse innerhalb der Betriebsratsarbeit.