Betriebsausgaben
In Kürze
Betriebsausgaben sind betrieblich veranlasste Aufwendungen zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen bei unternehmerischer Tätigkeit.
Definition
Betriebsausgaben ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Aufwendungen, die objektiv durch den Betrieb wirtschaftlich verursacht werden. Betriebsausgaben liegen vor, wenn ein Vermögensabfluss betrieblich veranlasst und eindeutig zuordenbar ist. Voraussetzung ist ein tatsächlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Aufwand und betrieblicher Tätigkeit. Maßgeblich ist § 4 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) als zentrale Rechtsgrundlage. Betriebsausgaben setzen keine Angemessenheit im subjektiven Interesse des Steuerpflichtigen voraus. Sie begründen keinen eigenständigen Anspruch auf steuerliche Anerkennung einzelner Aufwendungen. Betriebsausgaben sind von Werbungskosten bei nichtselbstständiger Tätigkeit abzugrenzen. Für die Praxis sind Betriebsausgaben relevant für Gewinnermittlung, Steuerbemessung und betriebliche Buchführung.