Bewerbermanagement
In Kürze
Bewerbermanagement bezeichnet die strukturierte Organisation von Bewerbungsverfahren. Es umfasst alle Abläufe von der Stellenausschreibung bis zur Einstellungsentscheidung.
Definition
Bewerbermanagement ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Bewerbermanagement bezeichnet die systematische Planung Steuerung und Durchführung aller Prozesse im Zusammenhang mit der Besetzung offener Stellen. Es liegt vor, wenn Bewerbungen erfasst geprüft ausgewählt dokumentiert und rechtlich geordnet verarbeitet werden. Erfasst sind insbesondere Stellenausschreibung Kommunikation Auswahlverfahren Entscheidungsfindung und Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Das Bewerbermanagement setzt die Einhaltung arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben während der gesamten Bewerbungsphase voraus. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG sowie § 26 Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Bewerbermanagement begründet keine Verpflichtung zur Einstellung eines bestimmten Bewerbers. Vom Recruiting unterscheidet sich Bewerbermanagement durch seinen prozessualen und verwaltungsbezogenen Schwerpunkt. In der Praxis dient Bewerbermanagement der rechtssicheren transparenten und nachvollziehbaren Personalgewinnung.