Bonuszahlung
In Kürze
Eine Bonuszahlung ist eine zusätzliche Vergütung neben dem festen Arbeitsentgelt. Sie knüpft regelmäßig an Leistung, Zielerreichung oder wirtschaftlichen Erfolg an.
Definition
Bonuszahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine zusätzliche geldwerte Leistung des Arbeitgebers neben der vertraglich geschuldeten Grundvergütung. Eine Bonuszahlung liegt vor, wenn die Zahlung an objektiv festgelegte Leistungs-, Erfolgs- oder Zielkriterien anknüpft. Voraussetzung ist eine individual- oder kollektivrechtliche Regelung, aus der Anspruchsvoraussetzungen und Bemessungsgrundlagen bestimmbar sind. Die Ausgestaltung kann an individuelle Leistungen, Teamergebnisse oder unternehmensbezogene Kennzahlen gebunden sein. Eine Bonuszahlung entsteht, wenn die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind oder deren Erfüllung vom Arbeitgeber pflichtwidrig verhindert wurde. Rechtsgrundlage ist regelmäßig der Arbeitsvertrag in Verbindung mit § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine Bonuszahlung begründet keinen Anspruch auf künftige Zahlungen gleicher Art oder Höhe. Sie ist von Gratifikationen abzugrenzen, die vorrangig Betriebstreue oder Stichtage honorieren. In der Praxis dient die Bonuszahlung der leistungsbezogenen Steuerung variabler Vergütungsbestandteile.