Abzahlungsdarlehen
In Kürze
Ein Abzahlungsdarlehen wird mit konstanten Tilgungsraten und sinkenden Zinsanteilen zurückgezahlt. Die anfängliche Gesamtbelastung ist höher und nimmt während der Laufzeit kontinuierlich ab.
Definition
Abzahlungsdarlehen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der ein Darlehen mit konstanter Tilgungsrate beschreibt. Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden Tilgungsbeträgen, während der Zinsanteil mit sinkender Restschuld abnimmt. Beim Abzahlungsdarlehen ist die anfängliche Gesamtbelastung höher, da Zinsen auf die volle Restschuld berechnet werden. Voraussetzung ist eine vertraglich festgelegte Laufzeit mit konstanten Tilgungsraten und variierendem Zinsanteil. Rechtsgrundlage ist der Darlehensvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 488 BGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung dieser Darlehensform besteht nicht im privaten oder unternehmerischen Kreditverkehr. Das Abzahlungsdarlehen unterscheidet sich vom Annuitätendarlehen durch konstante Tilgung bei fallender Gesamtrate. In der Praxis wird das Abzahlungsdarlehen zur planbaren Rückführung langfristiger Finanzierungen eingesetzt.