Brainstorming
In Kürze
Brainstorming ist eine betriebliche Methode zur gemeinsamen Ideensammlung ohne Bewertung. Sie dient der internen Vorbereitung von Problemlösungen im Arbeitskontext.
Definition
Brainstorming ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der betrieblichen Zusammenarbeit zur strukturierten Ideensammlung innerhalb von Arbeitsorganisationen. Der Begriff bezeichnet eine strukturierte betriebliche Methode zur gemeinschaftlichen Erzeugung ungefilterter Ideen. Brainstorming dient der internen Problembearbeitung innerhalb organisierter Arbeitszusammenhänge ohne unmittelbare Entscheidungswirkung im Unternehmen. Es liegt vor, wenn festgelegt ist, dass Teilnehmende Vorschläge spontan äußern dürfen und Bewertungen unterbleiben. Die Durchführung erfolgt zeitlich begrenzt, gruppenbezogen und nach vorab bestimmten Verfahrensregeln des Arbeitgebers. Rechtsnormen zur Ausgestaltung oder Verpflichtung des Brainstormings bestehen im deutschen Arbeitsrecht nicht. Der Begriff begründet keinen individuellen oder kollektiven Anspruch auf Umsetzung oder Beteiligung. Von moderierten Workshops oder strukturierten Innovationsverfahren ist Brainstorming durch den Bewertungsverzicht abgegrenzt. In der betrieblichen Praxis wird die Methode zur Vorbereitung von Entscheidungen oder Konzepten eingesetzt. Die Anwendung erfolgt regelmäßig im Rahmen von Besprechungen oder projektbezogenen Arbeitsformaten des Betriebs. Arbeitszeitliche Einordnung und Teilnahme richten sich nach der bestehenden Arbeitsorganisation und Weisungsstruktur.