Datensicherung
In Kürze
Datensicherung bezeichnet Maßnahmen zur Wiederherstellung von Daten nach Verlust oder Beschädigung. Sie dient der Sicherung des Datenbestands unabhängig vom Personenbezug.
Definition
Datensicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur technischen Sicherung betrieblicher Datenbestände. Er bezeichnet die planmäßige Erstellung von Kopien gespeicherter Daten zur Wiederherstellung. Datensicherung liegt vor, wenn Datenbestände regelmäßig vervielfältigt und getrennt aufbewahrt sind. Der Zweck besteht im Schutz vor Datenverlust durch technische Störungen, Fehlbedienung oder externe Einwirkungen. Der Anwendungsbereich umfasst personenbezogene sowie nicht personenbezogene Unternehmensdaten gleichermaßen. Eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur konkreten Ausgestaltung besteht nicht. Datensicherung ist von Datenschutz abzugrenzen, der den rechtmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Sie ist auch von Datensicherheit abzugrenzen, die weitergehende Schutzmaßnahmen gegen Zugriff und Manipulation umfasst. In der Praxis ist Datensicherung Bestandteil betrieblicher IT-Organisation und Risikovorsorge.