AGG
In Kürze
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligungen aus bestimmten persönlichen Gründen. Es gilt insbesondere im Arbeitsleben und bei beruflichen Entscheidungen.
Definition
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Instrument zum Schutz vor Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt die Unzulässigkeit von Benachteiligungen aus Gründen wie Geschlecht, Alter oder Behinderung. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines gesetzlich genannten Merkmals ungünstiger behandelt ist. Erfasst sind insbesondere Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie beruflicher Aufstieg. Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, insbesondere § 1 AGG, mit Anspruchsnormen in § 15 AGG. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz begründet keine allgemeine Gleichstellungspflicht unabhängig vom konkreten Anwendungsbereich. Es ist von allgemeinen Gleichheitsgrundsätzen außerhalb geregelter Lebensbereiche abzugrenzen. In der Praxis begründet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Prüf- und Handlungspflichten für Arbeitgeber bei Personalentscheidungen.