Discounter
In Kürze
Discounter bezeichnet eine besondere Betriebsform des Einzelhandels mit dauerhaft niedrigen Verkaufspreisen. Kennzeichnend sind ein stark reduziertes Sortiment und weitgehender Verzicht auf zusätzliche Dienstleistungen.
Definition
Discounter ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Discounter bezeichnet einen Einzelhandelsbetrieb, der Waren dauerhaft unter marktüblichen Preisen mit standardisierten Abläufen anbietet. Charakteristisch ist ein begrenztes Sortiment mit schneller Umschlaggeschwindigkeit und konsequenter Kostenorientierung im Betriebsmodell. Discounter liegt vor, wenn Preise langfristig kalkuliert niedrig sind und servicebezogene Nebenleistungen systematisch reduziert werden. Typische Voraussetzungen sind einfache Warenpräsentation, geringe Lagerhaltung, hoher Mengeneinkauf und ein vergleichsweise niedriger Personaleinsatz. Eine besondere gesetzliche Regelung für den Discounter besteht nicht, sodass allgemeine handels- und arbeitsrechtliche Vorschriften Anwendung finden. Der Discounter begründet keine Abweichung von bestehenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für Beschäftigte. Abzugrenzen ist der Discounter von Einzelhandelsformen mit zeitlich befristeten Niedrigpreisen oder ausgeprägter Serviceorientierung. In der Praxis prägt der Discounter Arbeitsorganisation, Tätigkeitsprofile und Personalplanung im Einzelhandel maßgeblich.