Eingruppierung
In Kürze
Eingruppierung ist die rechtliche Zuordnung einer Tätigkeit zu einer Vergütungsgruppe. Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale einer im Betrieb geltenden Vergütungsordnung.
Definition
Eingruppierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtliche Zuordnung einer arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit zu einer bestimmten Vergütungsgruppe. Eingruppierung liegt vor, wenn die prägenden Merkmale der übertragenen Tätigkeit einer Vergütungsordnung zugeordnet sind. Voraussetzung ist das Bestehen einer im Betrieb anwendbaren tariflichen oder betrieblichen Vergütungsgruppenordnung. Die Zuordnung erfolgt unabhängig von individueller Vergütungsvereinbarung allein nach objektiven Tätigkeitsmerkmalen. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, insbesondere § 99 BetrVG. Eingruppierung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf eine bestimmte Vergütungshöhe außerhalb der Vergütungsordnung. Sie ist von der abstrakten Arbeitsplatzbewertung als personenbezogener Einzelmaßnahme abzugrenzen. Eingruppierung unterliegt bei mitbestimmungspflichtigen Betrieben der Beteiligung des Betriebsrats. In der Praxis steuert Eingruppierung die Anwendung kollektiver Entgeltsysteme bei Einstellung, Versetzung oder Tätigkeitsänderung.