Einigungsstelle
In Kürze
Einigungsstelle ist ein betriebsverfassungsrechtliches Gremium zur verbindlichen Konfliktlösung. Sie entscheidet bei festgefahrenen Mitbestimmungsfragen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Definition
Einigungsstelle ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet ein innerbetriebliches Schlichtungsorgan mit eigener Entscheidungsbefugnis bei mitbestimmungspflichtigen Regelungsstreitigkeiten. Einigungsstelle liegt vor, wenn Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat endgültig gescheitert sind. Voraussetzung ist eine Angelegenheit, die dem Mitbestimmungsrecht unterfällt oder einvernehmlich zugewiesen wurde. Die Einigungsstelle wird fallbezogen gebildet und besteht aus paritätisch bestellten Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden. Sie trifft ihre Entscheidung nach mündlicher Beratung durch Mehrheitsbeschluss mit gegebenenfalls ausschlaggebender Stimme des Vorsitzenden. Rechtsgrundlage sind das Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, insbesondere §§ 76 und 76a BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur dauerhaften Einrichtung einer Einigungsstelle besteht nicht. Sie ist von gerichtlichen Beschlussverfahren als staatlicher Rechtsdurchsetzung abzugrenzen. In der Praxis ersetzt der Spruch der Einigungsstelle bei erzwingbarer Mitbestimmung die fehlende Einigung und wirkt normativ.