Einzelkosten
In Kürze
Einzelkosten sind Kosten mit direkter Zurechenbarkeit zu einer konkreten Leistung. Sie entstehen verursachungsgerecht für einen bestimmten Kostenträger.
Definition
Einzelkosten ist ein arbeitsorganisatorischer Begriff der betrieblichen Kostenrechnung. Einzelkosten bezeichnen Kosten, die einem bestimmten Kostenträger oder Auftrag unmittelbar und eindeutig zugerechnet werden können. Sie erfassen Aufwendungen, die mengen- und wertmäßig direkt einer einzelnen betrieblichen Leistung zugeordnet sind. Einzelkosten liegen vor, wenn eine verursachungsgerechte Zuordnung ohne Schlüsselung oder Umlage möglich ist. Maßgeblich ist die objektive Identifizierbarkeit der Kosten anhand von Belegen oder Leistungsnachweisen. Typisch ist die unmittelbare Entstehung im Zusammenhang mit Herstellung, Ausführung oder Leistungserbringung. Einzelkosten setzen voraus, dass das Bezugsobjekt klar bestimmt und wirtschaftlich abgrenzbar ist. Eine gesetzliche Definition der Einzelkosten besteht nicht. Einzelkosten begründen keine eigenständigen arbeitsrechtlichen Ansprüche oder Verpflichtungen. Sie sind von Gemeinkosten abzugrenzen, die einem Kostenträger nicht direkt zurechenbar sind. In der Praxis bilden Einzelkosten eine zentrale Grundlage für Kalkulation, Kostenkontrolle und Personalplanung.