Eröffnungsbilanz
In Kürze
Eröffnungsbilanz bezeichnet die Bilanz zu Beginn eines Geschäftsjahres oder der Unternehmenstätigkeit. Sie bildet die Ausgangsbasis der laufenden Rechnungslegung.
Definition
Eröffnungsbilanz ist ein handelsrechtlicher Begriff der externen Rechnungslegung. Sie bezeichnet die Bilanz, die Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu Beginn eines Geschäftsjahres ausweist. Die Eröffnungsbilanz liegt vor, wenn die Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres wertgleich fortgeführt wird. Bei Unternehmensneugründungen bildet sie die erstmalige Bestandsaufnahme aller eingebrachten Vermögenswerte und Schulden. Voraussetzung ist die Bilanzierungspflicht des Unternehmens nach handelsrechtlichen Vorschchriften. Inhaltlich gliedert sich die Eröffnungsbilanz in Aktiv- und Passivseite mit identischen Wertansätzen wie die Vorjahresbilanz. Die Eröffnungsbilanz setzt die Grundsätze der Bilanzkontinuität und Bilanzidentität voraus. Rechtsgrundlage ist § 242 Handelsgesetzbuch (HGB). Buchungen erfolgen nicht in der Eröffnungsbilanz selbst, sondern über Bestandskonten. Eine eigenständige Erfolgsdarstellung enthält die Eröffnungsbilanz nicht. Von der Eröffnungsbilanz abzugrenzen ist die Schlussbilanz am Ende des Geschäftsjahres. In der Praxis bildet die Eröffnungsbilanz die rechnerische Grundlage für die laufende Buchführung.