Europäisches Parlament
In Kürze
Europäisches Parlament ist das demokratisch gewählte Organ der Europäischen Union. Es wirkt an Gesetzgebung, Haushalt und politischer Kontrolle mit.
Definition
Europäisches Parlament ist ein unionsrechtliches Organ der Europäischen Union mit gesetzlich festgelegten Mitwirkungsbefugnissen. Es repräsentiert die Unionsbürger und wirkt an Gesetzgebung, Haushalt und Kontrolle der Exekutive mit. Voraussetzung ist die direkte Wahl der Abgeordneten nach unionsweit harmonisierten Wahlgrundsätzen in den Mitgliedstaaten. Es besteht aus direkt gewählten Abgeordneten mit freiem Mandat und degressiv proportionaler Vertretung der Mitgliedstaaten. Plenarsitzungen, Ausschussarbeit und interfraktionelle Koordination strukturieren die parlamentarische Willensbildung auf Unionsebene institutionell. Rechtsgrundlagen sind Art. 14 Vertrag über die Europäische Union und Art. 223 ff. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Eine eigenständige Gesetzesinitiative ohne Beteiligung anderer Unionsorgane ist ihm nicht zugewiesen rechtlich. Europäisches Parlament ist vom Europäischen Rat als strategischem Leitorgan der Mitgliedstaaten klar abzugrenzen. Europäisches Parlament arbeitet gleichberechtigt mit dem Rat der Europäischen Union im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zusammen. In der Praxis beeinflusst Europäisches Parlament unionsweite Rechtsakte, Haushaltsentscheidungen und demokratische Legitimation europäischer Politik.