Fachanwalt
In Kürze
Der Fachanwalt bezeichnet eine gesetzlich geregelte anwaltliche Spezialisierung mit förmlich verliehener Gebietsbezeichnung. Sie dokumentiert besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem abgegrenzten Rechtsgebiet.
Definition
Fachanwalt ist ein berufsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine qualifizierte Spezialisierung von Rechtsanwälten auf ein gesetzlich definiertes Fachgebiet. Die Bezeichnung Fachanwalt wird nur auf Antrag durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen. Voraussetzung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen. Die theoretischen Kenntnisse müssen durch einen anerkannten Fachlehrgang mit Leistungsnachweisen belegt sein. Die praktischen Erfahrungen müssen durch eine festgelegte Anzahl persönlich bearbeiteter Fälle nachgewiesen werden. Rechtsgrundlage für den Fachanwalt ist § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Verbindung mit der Fachanwaltsordnung (FAO). Die Anzahl gleichzeitig führbarer Fachanwaltsbezeichnungen ist gesetzlich begrenzt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beauftragung eines Fachanwalts besteht nicht. Der Fachanwalt ist vom Tätigkeitsschwerpunkt zu unterscheiden, der keine formelle Verleihung erfordert. In der anwaltlichen Praxis dient der Fachanwalt der transparenten Kennzeichnung vertiefter fachlicher Qualifikation.