Fahrtenbuch
In Kürze
Das Fahrtenbuch dient der lückenlosen Dokumentation der Fahrzeugnutzung zu steuerlichen Zwecken. Es ermöglicht die exakte Trennung zwischen betrieblicher und privater Verwendung.
Definition
Das Fahrtenbuch ist ein steuerrechtlicher Begriff zur Ermittlung des Nutzungsanteils betrieblich eingesetzter Fahrzeuge. Es beschreibt eine fortlaufende, zeitnahe und in sich geschlossene Aufzeichnung sämtlicher mit einem Fahrzeug durchgeführter Fahrten. Ein Fahrtenbuch liegt vor, wenn Beginn, Ende, Zweck und Kilometerstände jeder Fahrt eindeutig festgehalten sind. Die Aufzeichnungen müssen vollständig, unveränderbar und sachlich richtig geführt sein. Maßgeblich ist, dass die betriebliche und private Nutzung objektiv nachvollziehbar abgegrenzt werden kann. Rechtsgrundlage ist § 6 Absatz 1 Nummer 4 Einkommensteuergesetz (EStG) als Bewertungsmaßstab. Das Fahrtenbuch dient der individuellen Ermittlung des geldwerten Vorteils bei gemischter Fahrzeugnutzung. Elektronische Systeme sind zulässig, sofern nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen sind. Das Fahrtenbuch begründet keine Pflicht zur Nutzung eines bestimmten technischen Mediums. Abzugrenzen ist das Fahrtenbuch von der pauschalen Nutzungsbewertung nach der Ein-Prozent-Regelung. In der Praxis beeinflusst das Fahrtenbuch die steuerliche Behandlung von Firmenfahrzeugen im Arbeits- und Dienstverhältnis maßgeblich.