Fakturierung
In Kürze
Fakturierung bezeichnet die systematische Erstellung und Abwicklung von Rechnungen für Leistungen oder Lieferungen. Sie ist Bestandteil der ordnungsgemäßen kaufmännischen Abrechnung.
Definition
Fakturierung ist ein handels- und steuerrechtlicher Begriff für den Prozess der Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr. Er umfasst die formelle Erstellung einer Rechnung über erbrachte Lieferungen oder Leistungen. Fakturierung liegt vor, wenn ein Entgeltanspruch rechnerisch erfasst und gegenüber dem Leistungsempfänger geltend gemacht wird. Voraussetzung ist, dass Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistung eindeutig bestimmt sind. Die Fakturierung schließt regelmäßig die buchhalterische Erfassung des Geschäftsvorfalls ein. Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) für umsatzsteuerliche Rechnungen. Ergänzend sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach der Abgabenordnung zu beachten. Die Fakturierung begründet keinen Anspruch auf Zahlung ohne zugrunde liegenden Vertrag. Abzugrenzen ist die Fakturierung von der Rechnungslegung als Oberbegriff des externen Rechnungswesens. In der Praxis dient die Fakturierung der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und der steuerlichen Dokumentation von Umsätzen.