Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
In Kürze
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichtet zur Wahrung von Schutz- und Rücksichtnahmepflichten im Arbeitsverhältnis. Sie wirkt unabhängig von Art und Dauer der Beschäftigung.
Definition
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur rechtlichen Absicherung schutzwürdiger Interessen von Arbeitnehmern. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst die Verpflichtung, Leben, Gesundheit, Eigentum und Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu schützen. Sie liegt vor, wenn Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen und Weisungen auf Gefahrenvermeidung und Rücksichtnahme ausgerichtet sind. Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis mit Eingliederung des Arbeitnehmers in die betriebliche Ordnung. Rechtsgrundlagen sind §241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch BGB und §618 BGB als zentrale Anknüpfungspunkte. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers begründet keinen Anspruch auf vollständige Risikofreiheit oder optimalen Schutz. Sie ist von öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzpflichten abzugrenzen, die unabhängig vom individualvertraglichen Verhältnis bestehen. In der Praxis beeinflusst die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Weisungen und betrieblichen Abläufen fortlaufend.