Gerichtsstand
In Kürze
Gerichtsstand bestimmt das örtlich zuständige Gericht für einen Rechtsstreit. Er ordnet gerichtliche Zuständigkeit nach gesetzlich festgelegten Anknüpfungspunkten.
Definition
Gerichtsstand ist ein prozessrechtlicher Begriff zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts. Er bezeichnet den gesetzlich oder vertraglich festgelegten Ort, an dem ein Rechtsstreit anhängig gemacht wird. Maßgeblich ist die Zuordnung eines konkreten Rechtsstreits zu einem bestimmten Gericht erster Instanz. Voraussetzung ist, dass gesetzliche Anknüpfungskriterien wie Wohnsitz, Sitz, Erfüllungsort oder Sachzusammenhang bestimmt sind. Der Gerichtsstand ergibt sich vorrangig aus der Zivilprozessordnung, insbesondere aus §§ 12 ff. Zivilprozessordnung ZPO. Daneben können besondere oder ausschließliche Zuständigkeiten gesetzlich zwingend angeordnet sein. Ein vereinbarter Gerichtsstand ist nur wirksam, soweit gesetzliche Beschränkungen nicht entgegenstehen. Der Gerichtsstand begründet keinen materiellrechtlichen Anspruch und keine inhaltliche Vorentscheidung über den Streitgegenstand. Abzugrenzen ist der Gerichtsstand von der sachlichen Zuständigkeit, die die Gerichtsebene bestimmt. In der gerichtlichen Praxis steuert der Gerichtsstand die zulässige Klageerhebung und die Verfahrensleitung.