Geschäftsvorfall
In Kürze
Ein Geschäftsvorfall bezeichnet jede wertverändernde oder wertneutrale wirtschaftliche Bewegung in einem Unternehmen. Er bildet die Grundlage für die systematische buchhalterische Erfassung betrieblicher Vorgänge.
Definition
Der Geschäftsvorfall ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet jeden einzelnen, objektiv feststellbaren Vorgang, der eine Veränderung von Vermögens- oder Kapitalpositionen auslöst. Ein Geschäftsvorfall liegt vor, wenn eine buchungsfähige Änderung der Bestände oder Erfolgsgrößen sachlich eingetreten ist. Voraussetzung ist, dass der Vorgang vollständig belegbar ist und ordnungsgemäß in der Buchführung abgebildet wird. Rechtsgrundlage für die Erfassung eines Geschäftsvorfalls ist § 238 Handelsgesetzbuch HGB im Rahmen der Buchführungspflicht. Der Geschäftsvorfall begründet keinen eigenständigen wirtschaftlichen Erfolg oder Verlust für sich genommen. Er ist von bloßen internen Planungen oder Absichtserklärungen ohne Buchungswirkung abzugrenzen. In der Praxis ermöglicht der Geschäftsvorfall die lückenlose Dokumentation sämtlicher erfolgswirksamer und erfolgsneutraler Unternehmensbewegungen.