Gewerbeamt
In Kürze
Das Gewerbeamt ist die zuständige Behörde für Anzeigen selbstständiger gewerblicher Tätigkeiten. Es erfasst, überwacht und verwaltet Gewerbe nach Maßgabe der Gewerbeordnung.
Definition
Gewerbeamt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die örtlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Anzeige, Führung und Überwachung gewerblicher Tätigkeiten. Das Gewerbeamt nimmt Anzeigen über Beginn, Änderung und Beendigung eines Gewerbebetriebs entgegen. Voraussetzung ist eine selbstständige, erlaubte, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht außerhalb freier Berufe. Die Zuständigkeit umfasst natürliche Personen sowie juristische Personen und Personengesellschaften mit Gewerbebetrieb. Rechtsgrundlage der Anzeige ist § 14 Gewerbeordnung (GewO) in seiner jeweils geltenden Fassung. Auf Grundlage der GewO führt die Behörde das Gewerberegister und erteilt Bescheinigungen. Die Tätigkeit schließt die Prüfung besonderer Erlaubnispflichten für bestimmte Gewerbearten ein. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beratung über steuerliche Pflichten besteht nicht. Abzugrenzen ist das Gewerbeamt vom Finanzamt, das ausschließlich für steuerliche Erfassung zuständig ist. In der Praxis dient das Gewerbeamt als formale Schnittstelle zwischen Gewerbetreibenden und ordnungsrechtlicher Verwaltung.