Änderungskündigung
In Kürze
Die Änderungskündigung verbindet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Angebot geänderter Vertragsbedingungen. Sie dient der Anpassung bestehender Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung des Kündigungsschutzes.
Definition
Die Änderungskündigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur einseitigen Anpassung vertraglicher Arbeitsbedingungen. Sie besteht aus der Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses und einem gleichzeitig unterbreiteten Fortsetzungsangebot. Die Änderungskündigung liegt vor, wenn festgelegt ist, dass das Arbeitsverhältnis nur unter geänderten Bedingungen fortgeführt werden soll. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigten Änderungen nicht durch Weisungsrecht oder einvernehmliche Vertragsänderung umgesetzt werden können. Ihre rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach dem Kündigungsschutzgesetz, ausgeschrieben Kündigungsschutzgesetz, abgekürzt KSchG, insbesondere § 2 KSchG. Die Änderungskündigung unterliegt denselben sozialen Rechtfertigungsanforderungen wie eine Beendigungskündigung nach § 1 KSchG. Sie begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vertragsänderung zugunsten des Arbeitgebers. Sie ist von der einvernehmlichen Vertragsänderung abzugrenzen, da diese keinen Kündigungsakt voraussetzt. In der betrieblichen Praxis wird die Änderungskündigung zur Durchsetzung strukturell bedingter Anpassungen einzelner Arbeitsverhältnisse eingesetzt.