Gütertrennung
In Kürze
Die Gütertrennung regelt die vollständige Trennung der Vermögensmassen von Ehegatten. Sie schließt einen automatischen Vermögensausgleich während und nach der Ehe aus.
Definition
Gütertrennung ist ein familienrechtlicher Begriff mit Auswirkungen auf vermögensbezogene Rechtsverhältnisse von Ehegatten. Der Güterstand bewirkt, dass das Vermögen beider Ehepartner rechtlich getrennt bleibt. Jeder Ehegatte behält sein vor und während der Ehe erworbenes Vermögen. Die Gütertrennung liegt vor, wenn dieser Güterstand durch notariell beurkundeten Ehevertrag festgelegt ist. Ein Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe ist bei wirksamer Vereinbarung ausgeschlossen. Rechtsgrundlage der Gütertrennung ist § 1414 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Verfügungsbefugnis jedes Ehegatten über sein Vermögen bleibt uneingeschränkt bestehen. Gemeinsames Eigentum kann unabhängig vom Güterstand durch gesonderte Vereinbarungen begründet werden. Die Gütertrennung begründet keinen Ausschluss gesetzlicher Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten. Vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft unterscheidet sich die Gütertrennung durch das Fehlen eines Vermögensausgleichs. Arbeitsrechtliche Vergütungsansprüche bleiben vom gewählten Güterstand unberührt. In der Praxis beeinflusst der Güterstand vermögensrechtliche Risiken bei Trennung, Scheidung und Insolvenz.