Diversifikation
In Kürze
Diversifikation bezeichnet die Ausweitung wirtschaftlicher Betätigungsfelder zur Risikostreuung. Sie beschreibt die gleichzeitige Nutzung mehrerer Produkt-, Markt- oder Tätigkeitsbereiche.
Definition
Diversifikation ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Er bezeichnet die systematische Erweiterung unternehmerischer Aktivitäten auf zusätzliche Produkte, Märkte oder Wertschöpfungsstufen. Diversifikation liegt vor, wenn das Leistungsprogramm sachlich oder funktional über bestehende Produkt-Markt-Kombinationen hinaus festgelegt ist. Die Ausweitung kann sich auf Produkte, Absatzmärkte, Beschaffungsbeziehungen oder wirtschaftliche Betätigungsfelder beziehen. Diversifikation erfordert keine inhaltliche Nähe zwischen bisherigen und neuen Tätigkeitsbereichen. Die Einordnung erfolgt unabhängig davon, ob die Erweiterung intern durch Aufbau oder extern durch Erwerb erfolgt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung der Diversifikation besteht nicht. Abzugrenzen ist die Diversifikation von bloßer Produktvariation innerhalb unveränderter Marktstrukturen. Diversifikation besitzt praktische Relevanz für die rechtliche Einordnung unternehmerischer Organisations- und Tätigkeitsstrukturen.