Erlöse
In Kürze
Erlöse bezeichnen das Entgelt aus betrieblichen Lieferungen und Leistungen an Dritte. Sie entstehen durch Verkauf, Vermietung oder Verpachtung im Rahmen der Geschäftstätigkeit.
Definition
Erlöse sind ein betriebswirtschaftlicher Begriff der externen Rechnungslegung. Sie bezeichnen die wertmäßigen Gegenleistungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen eines Unternehmens. Erlöse liegen vor, wenn Güter oder Dienstleistungen entgeltlich an externe Abnehmer übertragen werden. Maßgeblich ist der Zufluss von Zahlungsmitteln oder die Entstehung einer Forderung. Erlöse entstehen regelmäßig aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Inhaltlich umfassen Erlöse die dem Kunden netto in Rechnung gestellten Beträge. Erlöse setzen voraus, dass ein Leistungsaustausch mit Dritten stattfindet. In der handelsrechtlichen Gewinnermittlung werden Erlöse als Umsatzerlöse ausgewiesen. Rechtsgrundlage für die Erfassung von Erlösen ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Erlöse sind vom Umsatzsteueranteil als durchlaufendem Posten zu trennen. Erlöse stellen keinen Gewinn dar, sondern eine Bruttogröße vor Kostenabzug. Von Erlösen abzugrenzen sind außerordentliche Erträge außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. In der Praxis bilden Erlöse die zentrale Ausgangsgröße der Erfolgsrechnung.