Midijob
In Kürze
Midijob bezeichnet eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit reduziertem Arbeitnehmerbeitrag im gesetzlich definierten Entgeltbereich. Er ordnet Arbeitsverhältnisse zwischen geringfügiger und regulärer Beschäftigung systematisch ein.
Definition
Midijob ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitsentgelt im gesetzlich bestimmten Übergangsbereich. Der Midijob erfasst Tätigkeiten oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und unterhalb regulärer Vollbeitragspflicht. Er liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der gesetzlich festgelegten Entgeltspanne liegt. Maßgeblich ist das vorausschauend ermittelte regelmäßige Arbeitsentgelt einschließlich laufender und einmaliger Zahlungen. Die Beschäftigung unterliegt der Sozialversicherungspflicht mit abgesenktem Arbeitnehmerbeitrag nach einer gesetzlichen Berechnungsformel. Der Arbeitgeber trägt die vollen Beitragsanteile aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt. Rechtsgrundlage ist § 20 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV). Der Midijob begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Status außerhalb eines normalen Arbeitsverhältnisses. Er ist von geringfügiger Beschäftigung mit Versicherungsfreiheit abzugrenzen. Der Midijob ist arbeitsrechtlich für Entgeltabrechnung, Beitragslast und Versicherungszuordnung relevant.