Spesen
In Kürze
Spesen sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten anfallen und dem Arbeitnehmer in der Regel vom Arbeitgeber erstattet werden.
Definition
Spesen bezeichnen im wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Sinne Aufwendungen, die Beschäftigte im Rahmen beruflicher Tätigkeiten außerhalb ihres regelmäßigen Arbeitsplatzes verauslagen und anschließend abrechnen können. Typischerweise entstehen Spesen insbesondere bei Dienst- und Geschäftsreisen oder im Außendienst. Dazu zählen vor allem Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen sowie sonstige notwendige Nebenkosten wie Fahrtkosten, Parkgebühren oder Gebühren für Kommunikationsmittel. Die Erstattung erfolgt entweder gegen Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten oder auf Grundlage gesetzlich festgelegter Pauschalen, insbesondere für Verpflegungsmehraufwand. Steuerrechtlich sind Spesen Teil der Reisekostenregelungen und unterliegen bestimmten Höchstbeträgen und Abzugsbeschränkungen. Darüber hinaus wird der Begriff Spesen auch im Finanz- und Börsenwesen verwendet, wo er Gebühren und Kosten bezeichnet, die etwa beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren anfallen, wie Courtagen, Bankprovisionen oder Transaktionskosten.