Stellenanzeige
In Kürze
Eine Stellenausschreibung ist die formalisierte Bekanntmachung einer offenen Position. Sie dient der Ansprache geeigneter Bewerber auf dem internen oder externen Arbeitsmarkt.
Definition
Stellenausschreibung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zur Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen im Betrieb. Er bezeichnet die formalisierte Bekanntmachung einer zu besetzenden Stelle zur Gewinnung geeigneter Bewerber. Eine Stellenausschreibung liegt vor, wenn Aufgabenrahmen, Anforderungen und organisatorische Einordnung einer Stelle veröffentlicht sind. Die Veröffentlichung kann innerbetrieblich oder außerbetrieblich erfolgen und richtet sich an potenzielle Arbeitnehmer. Tatbestandlich erforderlich ist eine nach außen erkennbare Aufforderung zur Abgabe von Bewerbungen. Die Stellenausschreibung dient der Einleitung eines strukturierten Stellenbesetzungsverfahrens im Rahmen der Personalgewinnung. Rechtsgrundlage für inhaltliche Anforderungen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG. Nach dem AGG müssen Ausschreibungen diskriminierungsfrei und anforderungsbezogen formuliert sein. Eine allgemeine Pflicht zur Stellenausschreibung besteht im privaten Arbeitsrecht nicht. Abzugrenzen ist sie von der internen Stellenbeschreibung als rein organisationsinternem Dokument. Ihre Verwendung begründet keinen Anspruch auf Einstellung oder Vertragsabschluss. In der Praxis strukturiert sie den Bewerbungsprozess und standardisiert die interne oder externe Personalgewinnung.