Stellenbeschreibung
In Kürze
Eine Stellenbeschreibung legt Aufgaben, Verantwortung und Einordnung eines Arbeitsplatzes verbindlich fest. Sie dient der Klarheit über Pflichten und organisatorische Zuständigkeiten.
Definition
Stellenbeschreibung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die verbindliche, schriftliche und personenunabhängige Festlegung von Aufgaben, Zielen und Kompetenzen eines Arbeitsplatzes. Die Stellenbeschreibung beschreibt den organisatorischen Zweck einer Stelle sowie deren Eingliederung in betriebliche Abläufe. Sie liegt vor, wenn Tätigkeiten, Verantwortungsbereiche und Entscheidungsbefugnisse sachlich bestimmt und dauerhaft dokumentiert sind. Regelmäßig enthält die Stellenbeschreibung Angaben zu Aufgabeninhalt, Hierarchiezuordnung, Zusammenarbeit und Qualifikationsanforderungen. Die Festlegung erfolgt unabhängig von der konkreten Person des Stelleninhabers und bleibt bei Personalwechsel bestehen. Arbeitsvertraglich kann die Stellenbeschreibung als Konkretisierung der geschuldeten Arbeitsleistung herangezogen werden. Sie begründet jedoch keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Tätigkeiten oder Vergütungsgruppen. Abzugrenzen ist die Stellenbeschreibung von der Stellenausschreibung als extern oder intern gerichteter Personalgewinnungsmaßnahme. In der Praxis dient die Stellenbeschreibung der Personalplanung, der Aufgabenabgrenzung und der rechtssicheren Organisation betrieblicher Arbeit.