Stempelkarte
In Kürze
Die Stempelkarte dient der strukturierten Erfassung täglicher Arbeitszeiten. Sie dokumentiert Beginn, Ende und Dauer der Arbeitsleistung.
Definition
Stempelkarte ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument. Sie bezeichnet ein personenbezogenes Medium zur systematischen Dokumentation von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Arbeitsdauer. Die Stempelkarte liegt vor, wenn Arbeitszeiten durch manuelle oder technische Erfassungsvorgänge verbindlich aufgezeichnet werden. Voraussetzung ist, dass Zeitdaten einem bestimmten Beschäftigten eindeutig zugeordnet und fortlaufend gespeichert sind. Die Erfassung erfolgt regelmäßig in Verbindung mit einer Stech- oder Stempeluhr oder einem funktional vergleichbaren System. Die Nutzung der Stempelkarte dient der Nachweisführung über geleistete Arbeitszeit und vergütungsrelevante Zeitanteile. Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist § 16 Arbeitszeitgesetz ArbZG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung einer bestimmten Stempelkarte besteht nicht. Abzugrenzen ist die Stempelkarte von rein informellen Zeitnotizen ohne systematische oder überprüfbare Struktur. In der Praxis unterstützt die Stempelkarte die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben und die korrekte Entgeltabrechnung.