Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats
In Kürze
Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats sichert bestimmten betrieblichen Interessenvertretungen die Anwesenheit in Sitzungen. Es begründet ein Anwesenheits- und Beratungsrecht ohne Stimmrecht.
Definition
Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die gesetzlich geregelte Befugnis bestimmter Interessenvertretungen zur Teilnahme an Sitzungen. Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats liegt vor, wenn eine gesetzlich benannte Stelle zur Anwesenheit berechtigt ist. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung unter rechtzeitiger Ladung mit Tagesordnung. Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats umfasst die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse. Rechtsgrundlagen sind das Betriebsverfassungsgesetz BetrVG, insbesondere § 67 BetrVG, sowie das Neunte Buch Sozialgesetzbuch SGB IX, insbesondere § 178 SGB IX. Das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats begründet kein Stimmrecht und keine Mitentscheidungskompetenz. Abzugrenzen ist es vom Mitgliedschaftsrecht im Betriebsrat mit vollem Stimmrecht. In der Praxis ermöglicht das Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats die frühzeitige Einbindung betroffener Interessenvertretungen.