Teilrente
In Kürze
Die Teilrente ermöglicht den Bezug einer anteiligen Altersrente bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit. Sie erlaubt einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
Definition
Die Teilrente ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet den anteiligen Bezug einer Altersrente unter Fortsetzung einer begrenzten Erwerbstätigkeit. Eine Teilrente liegt vor, wenn anstelle der vollen Altersrente nur ein prozentualer Rentenanteil festgelegt ist. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Rentenanspruchs bei gleichzeitiger Einhaltung der maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen. Die Höhe der Teilrente kann seit der Reform stufenlos innerhalb gesetzlicher Grenzen bestimmt werden. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch SGB VI, insbesondere § 42 SGB VI. Die Teilrente begründet keinen Anspruch auf eine vollständige Freistellung von Erwerbstätigkeit. Abzugrenzen ist sie von der Vollrente, bei der die Altersrente ohne anteilige Kürzung bezogen wird. In der Praxis ermöglicht die Teilrente eine flexible Kombination von Rentenbezug und weiterer Beschäftigung.