Teilzeit- und Befristungsgesetz
In Kürze
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse einheitlich. Es schützt Beschäftigte vor sachlich nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlung.
Definition
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen Arbeitszeit reduziert werden kann. Es bestimmt die Zulässigkeit sachgrundloser und sachgrundbezogener Befristungen von Arbeitsverträgen. Voraussetzung für die Anwendung ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Zivilrechts. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz enthält Regelungen zu Antragsrechten, Ablehnungsgründen und formellen Anforderungen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse TzBfG. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz begründet keinen Anspruch auf Teilzeit unabhängig von betrieblichen Voraussetzungen. Abzugrenzen ist es von tarifvertraglichen Regelungen mit abweichenden Arbeitszeit- oder Befristungsmodellen. In der Praxis strukturiert das Teilzeit- und Befristungsgesetz die zulässige Gestaltung moderner Arbeitsverhältnisse.