Teilzeitanspruch
In Kürze
Der Teilzeitanspruch gewährt Arbeitnehmern das Recht auf Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit. Er besteht unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.
Definition
Der Teilzeitanspruch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das gesetzlich geregelte Recht von Arbeitnehmern auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Ein Teilzeitanspruch liegt vor, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine verbindliche Arbeitszeitreduzierung erfüllt sind. Voraussetzung ist eine Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses sowie eine bestimmte Betriebsgröße. Die Verringerung der Arbeitszeit muss fristgerecht beantragt und in ihrem Umfang festgelegt sein. Rechtsgrundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG, insbesondere § 8 TzBfG. Der Teilzeitanspruch begründet keinen Anspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit ohne gesonderte Regelung. Abzugrenzen ist der Teilzeitanspruch vom Anspruch auf zeitlich begrenzte Arbeitszeitreduzierung nach § 9a TzBfG. In der Praxis dient der Teilzeitanspruch der rechtssicheren Anpassung der individuellen Arbeitszeit.